A. Allgemeines
Das Online-Portal für Bürgermedien stellt erweiterte Funktionen bereit, mit denen u.a. Sendebeiträge für einen OK-TV Standort in Rheinland-Pfalz hochgeladen und online bereitgestellt werden können.
Für die Nutzung dieser erweiterten Funktionen sind neben den allgemeinen Hinweisen zum Datenschutz die nachfolgenden Nutzungsbedingungen maßgeblich.
B. Bedingungen für die Nutzung erweiterter Funktionen
Die Nutzung der erweiterten Funktionen des Online-Portals für Bürgermedien setzt eine vorhergehende persönliche Registrierung an einem OK- Standort voraus.
Ein Sendebeitrag, der in einem rheinland-pfälzischen OK-TV ausgestrahlt werden soll, kann nur von einer natürlichen Person eingereicht werden, die bei einem OK-Trägerverein registriert ist und in Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz hat. Ihn Einzelfällen kann bei einer Wohnsitzabweichung eine Ausnahmegenehmigung durch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz erteilt werden.
Die Registrierung für das Online-Portal für Bürgermedien erfordert die Angabe und Speicherung personenbezogener Daten wie Name, Postanschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden zum Zwecke der Bestätigung der persönlichen Registrierung an den ausgewählten OK-Standort weitergeleitet.
Der Upload von Sendebeiträgen erfordert darüber hinaus die Angabe und Speicherung von Daten bezüglich des Sendebeitrages sowie die Erstellung einer Freistellungserklärung. Diese Daten werden zum Zwecke der Ausstrahlung des Beitrages im OK-TV sowie weiterer Verbreitungsformen (z.B. Live-Stream, Mediathek) gespeichert und an den ausgewählten OK-Standort weitergeleitet.
Die oben genannten Daten werden nur zur Bestätigung der persönlichen Registrierung sowie zum Zwecke der Ausstrahlung und Verbreitung von Sendebeiträgen verwendet. Sie werden nicht anderweitig ausgewertet, gespeichert oder an andere Dritte weitergegeben.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilten Einwilligungen gänzlich oder teilweise ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich widerrufen kann und bin darüber informiert, dass eine Ablehnung bzw. ein Widerruf der Einwilligung keine Nachteile für den Zugang zum OK-TV in Rheinland-Pfalz entstehen lässt.
C. Teilnahmebedingungen Bürgermedienpreis
Für den Wettbewerb eingereicht werden können nur Sendebeiträge, die in dem unter https://www.anstaltsshop.de/mitmachen/buergermedienpreis genannten Zeitraum erstmals in einem Offenen Kanal in Rheinland-Pfalz ausgestrahlt wurden. Die Beiträge müssen von den sendeverantwortlichen Produzent*innen eigenständig für den Bürgermedienpreis eingereicht werden.
Zugelassene Beiträge:
Eingereicht werden können maximal zwei Beiträge pro Person, die den jeweiligen Wettbewerbskategorien zugeordnet werden müssen. Nicht zugelassen zum Bürgermedienpreis sind folgende Beiträge:
Die Entscheidung zur Zulassung von Sendebeiträgen zum Bürgermedienpreis obliegt dem Redaktionsteam/ der Fachjury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Upload der Beiträge:
Eine Einreichung für den Bürgermedienpreis ist ausschließlich über unser Online-Formular unter https://www.anstaltsshop.de/mitmachen/buergermedienpreis unter Angabe aller notwendigen Angaben möglich. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen gewährt werden, sofern technische Zugangsbarrieren vorliegen, die einen Upload unmöglich oder unverhältnismäßig erscheinen lassen. Eine solche Ausnahmeregelung muss spätestens 14 Tage vor Einsendeschluss des Wettbewerbs schriftlich beantragt werden.
Sendebeiträge sind in einem gängigen Videoformat einzureichen. Für die Online-Einreichung ist das in der Regel ein mp4- oder mov-Containerformat sowie ein H.264 Codec).
Einsendeschluss:
Bitte beachten Sie den Hinweis auf den Einsendeschluss unter https://www.anstaltsshop.de/mitmachen/buergermedienpreis . Eine nachträgliche Einreichung von Beiträgen ist ausgeschlossen.
Preise:
Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!